Wenn ein Schaden in der Wohnung entsteht, ist für neue Eigentümer oft unklar:
- Wer ist verantwortlich?
- Muss ich das zahlen?
- Ist es Gewährleistung?
- Ist es der Mieter?
- Oder ein anderer Bewohner im Haus?
Wichtig vorab:
Fast immer gibt es einen klaren Verursacher – und in der Regel zahlt nicht der Eigentümer selbst.
Zuerst muss immer geprüft werden, woher der Schaden stammt.
Mögliche Verursacher
Ein Schaden kann entstehen durch:
- den Mieter
- normalen Verschleiß
- einen anderen Eigentümer im Haus
- einen Rohrbruch im Gemeinschaftseigentum
- Bauarbeiten in einer anderen Wohnung
- einen Bau- oder Montagefehler (Gewährleistung)
Erst nach dieser Prüfung entscheidet sich, wer zahlt.
Typische Beispiele
Mieter verursacht Schaden
(z. B. kaputte Tür, beschädigter Boden, Wasserschaden durch Waschmaschine)
→ zahlt der Mieter bzw. seine Haftpflichtversicherung
Schaden durch anderen Bewohner
(z. B. Wasserschaden von oben)
→ zahlt der Verursacher bzw. dessen Versicherung
Gemeinschaftseigentum betroffen
(z. B. Steigleitungen, Dach, Hauptwasserrohr)
→ zahlt die WEG über die Gebäudeversicherung
Baumängel / Sanierungsfehler
→ fällt unter Gewährleistung, sofern Frist noch läuft
Was du tun solltest
Erster Schritt (immer):
Wenn du eine SEV hast:
→ SEV kontaktieren
Die Verwaltung weiß:
- ob es Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist
- wer zuständig ist
- welcher Handwerker beauftragt wird
Wenn du keine SEV hast oder unklar ist, woher der Schaden kommt:
→ bitte über unser Supportportal eine Anfrage stellen
Wir helfen bei der Einordnung und Abstimmung.
Kleinreparaturen – was ist das und wer zahlt?
Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel.
Sie bedeutet:
Der Mieter beteiligt sich an kleinen Reparaturen des täglichen Gebrauchs.
Typische Kleinreparaturen
- Lichtschalter
- Steckdosen
- Wasserhähne
- WC-Spülung
- Türgriffe
- Fenstergriffe
Gesetzliche Grenzen
Eine Kleinreparatur darf:
- maximal ca. 100–150 € pro Reparatur betragen
- maximal ca. 6–8 % der Jahresmiete pro Jahr
Alles darüber hinaus zahlt der Vermieter.
Wichtig
- Ohne Kleinreparaturklausel zahlt immer der Vermieter
- Die Klausel muss wirksam im Mietvertrag stehen
- Handwerker beauftragt immer der Vermieter oder die SEV, nicht der Mieter
Wer kümmert sich um Handwerker?
Mit SEV
Die Mietverwaltung:
- nimmt Mängelmeldungen entgegen
- beauftragt Handwerker
- prüft Rechnungen
- klärt Versicherungsfälle
→ Du musst nichts tun.
Ohne SEV
Dann bist du formell selbst zuständig:
- Schaden prüfen
- Handwerker beauftragen
- Rechnung zahlen
- ggf. Kosten weiterbelasten
In diesem Fall kannst du dich jederzeit an uns wenden – wir helfen bei der Einordnung.