...wer ist wofür verantwortlich?
Eine der häufigsten Ursachen für Unsicherheit ist die Frage:
„Ist das jetzt meine Sache – oder Sache der WEG?“
Die Antwort hängt davon ab, ob etwas Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ist.
Diese Unterscheidung ist nicht nur theoretisch, sondern entscheidet ganz konkret darüber:
- wer einen Schaden melden muss
- wer den Handwerker beauftragt
- wer die Kosten trägt
Was ist Sondereigentum?
Sondereigentum umfasst grundsätzlich alles, was sich innerhalb deiner Wohnung befindet und keine tragende oder gemeinschaftliche Funktion für das Gebäude hat.
Typischerweise gehören dazu:
- Bodenbeläge
- Wandbeläge und Tapeten
- Farbe
- nicht tragende Innenwände
- Innentüren
- Sanitärobjekte
- Küche
- Elektroinstallationen innerhalb der Wohnung
Wenn also zum Beispiel ein Wasserhahn tropft, eine Steckdose defekt ist oder der Boden beschädigt wird, ist das in der Regel dein Verantwortungsbereich.
Was ist Gemeinschaftseigentum?
Gemeinschaftseigentum sind alle Teile des Gebäudes, die:
- mehrere Wohnungen betreffen
- für die Sicherheit oder Stabilität notwendig sind
- das äußere Erscheinungsbild beeinflussen
Dazu zählen unter anderem:
- Dach
- Außenfassade
- tragende Wände
- Fenster (in den meisten Teilungserklärungen)
- Heizungsanlage
- Wasser- und Abwasserleitungen bis zur Wohnungsgrenze
- Treppenhaus
- Aufzug
- gemeinschaftliche Kellerbereiche
Ein häufiger Irrtum ist:
„Der Schaden ist in meiner Wohnung, also bin ich zuständig.“
Das stimmt oft nicht. Die Ursache entscheidet, nicht der Ort des Schadens.
Beispiel:
Ein Wasserschaden zeigt sich an deiner Wohnzimmerdecke. Die Ursache ist jedoch eine Leitung im Gemeinschaftseigentum. Dann ist die WEG zuständig – selbst wenn der Schaden in deiner Wohnung sichtbar ist.
Warum ist das so wichtig?
Weil falsche Zuständigkeiten zu:
- Verzögerungen
- unnötigen Kosten
- Streit mit Verwaltung oder Versicherung
führen können.