Die Instandhaltungsrücklage ist einer der wichtigsten Begriffe im Wohnungseigentum – und gleichzeitig einer der am wenigsten verstandenen.
Was ist die Instandhaltungsrücklage?
Die Instandhaltungsrücklage ist ein gemeinschaftlicher Geldtopf der WEG.
In diesen Topf zahlen alle Eigentümer monatlich ein.
Das Geld wird verwendet, sobald nötig, um größere Reparaturen und Instandhaltungen am Gebäude zu finanzieren. Damit, wenn es dazu kommt, genügend Geld verfügbar ist, wird monatlich über einen längeren Zeitraum angespart.
Wofür wird die Rücklage genutzt?
Zum Beispiel für:
- Dachreparaturen
- Fassadenarbeiten
- Austausch von Fenstern
- Heizungserneuerung
- Sanierung von Leitungen
- größere Reparaturen im Gemeinschaftseigentum
Ziel ist, hohe Einmalkosten zu vermeiden.
Gehört mir die Rücklage anteilig?
Ja – wirtschaftlich gesehen gehört dir dein Anteil.
Aber wichtig zu verstehen ist:
Die Rücklage ist an die Wohnung gekoppelt, nicht an dich als Person. Solltest du z.B. die Wohnung verkaufen, wird dir die Rücklage nicht ausbezahlt, sondern geht auf den neuen Eigentümer über. Das ist einer der Gründe, warum gut geführte Rücklagen den Wert der Wohnung erhöhen.
Wie erfahre ich, wie hoch die Rücklage ist?
Der aktuelle Stand der Rücklage steht in der:
- Jahresabrechnung der WEG
Dort siehst du:
- Gesamthöhe der Rücklage
- deinen anteiligen Anteil
- Einzahlungen und Entnahmen