Wann bin ich „wirklich“ Eigentümer – und wie läuft die Eintragung ins Grundbuch ab?
Viele Käufer denken, sie sind nach dem Notartermin sofort Eigentümer. Rechtlich stimmt das nicht ganz. Der Notartermin ist der Start – aber das Eigentum wird erst mit dem Grundbuch eingetragen.
Damit du das verstehst, einmal ganz einfach:
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist das offizielle Register, in dem steht:
- wem eine Immobilie gehört
- welche Rechte daran bestehen (z. B. Grundschuld der Bank)
- ob es Belastungen gibt (z. B. Wegerechte)
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Das ist eine Art „Reservierung im Grundbuch“.
Sie sorgt dafür, dass:
- der Verkäufer die Immobilie nicht doppelt verkauft
- niemand anderes sich dazwischen drängt
- dein Anspruch auf Eigentumsübertragung gesichert ist
Du bist dadurch noch nicht Eigentümer, aber du bist abgesichert.
Wann bin ich final als Eigentümer eingetragen?
Nachdem:
- Kaufpreis gezahlt wurde
- und alle Formalien erledigt sind
trägt das Grundbuchamt dich als Eigentümer ein.
Wie lange das dauert, hängt stark vom Grundbuchamt ab. Das kann wenige Wochen dauern, manchmal auch mehrere Monate.
Wichtig:
Das ist nicht schlimm und kein Risiko – das ist einfach Verwaltungsprozess.
Schritt-für-Schritt: Eigentumsprozess im Grundbuch
- Notartermin → Vertrag beurkundet
- Auflassungsvormerkung wird eingetragen
- Kaufpreis wird nach Fälligkeitsmitteilung gezahlt
- Grunderwerbsteuer wird gezahlt (und Unbedenklichkeit erteilt)
- Grundbuchamt trägt dich als Eigentümer ein
- Bank erhält Grundschuldeintrag (falls Finanzierung)