Die Auflassungsvormerkung ist einer der wichtigsten rechtlichen Schritte nach dem Notartermin.
Sie wird im Grundbuch eingetragen und bedeutet:
Dein Anspruch auf Eigentum ist rechtlich gesichert, die Wohnung ist sozusagen für dich reserviert. Dieser schritt ist ein Schutzmechanismus, damit Folgendes nicht passieren kann:
- der Verkäufer kann die Wohnung nicht doppelt verkaufen
- kein Dritter kann ohne deine Zustimmung Rechte davor eintragen lassen
Du bist noch nicht Eigentümer, aber vollständig geschützt.
Warum kommt sie vor der Kaufpreiszahlung?
Die Bank zahlt den Kaufpreis erst dann aus, wenn:
- die Auflassungsvormerkung eingetragen ist
Das schützt dich davor, Geld zu zahlen, ohne rechtlich abgesichert zu sein.
Muss ich hier etwas tun?
Nein.
Der Notar beantragt die Vormerkung automatisch.
Du bekommst meist nur eine Information darüber.
Sobald der Kaufpreis gezahlt wurde, kann der Notar mit dem weiteren Prozess starten. Dieser Prozess dauert in der Regel weitere 2-3 Monate und umfasst die finale Eintragung von dir als Eigentümer. Sobald diese Eintragung vollzogen ist, wird die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht.