Nach dem Notartermin haben viele Käufer das Gefühl:
„Jetzt ist alles unterschrieben – warum passiert noch nichts?“
Das ist eine der häufigsten Unsicherheiten.
Wichtig zu verstehen ist:
Der Notartermin ist nicht das Ende, sondern der Start der rechtlichen Abwicklung.
Ab jetzt beginnt ein formaler Prozess, der in Deutschland gesetzlich genau geregelt ist.
Was bedeutet der Notartermin rechtlich?
Mit der Beurkundung passiert Folgendes:
- Kaufvertrag ist rechtsgültig geschlossen
- Käufer und Verkäufer sind vertraglich gebunden
- der Eigentumsübergang ist vorbereitet
Aber:
❗ Du bist nach dem Notartermin noch nicht Eigentümer.
Das Eigentum geht erst später über – über das Grundbuch.
Was passiert jetzt im Hintergrund?
Nach der Beurkundung übernimmt zunächst fast alles der Notar.
Er kümmert sich u. a. um:
- Beantragung der Auflassungsvormerkung
- Information an das Grundbuchamt
- Kommunikation mit Banken
- Einholung notwendiger Genehmigungen
- Vorbereitung der Kaufpreisfälligkeit
Diese Schritte nennt man auch den notariellen Vollzug.
Warum dauert diese Phase mehrere Wochen?
Weil mehrere Stellen beteiligt sind:
- Notar
- Grundbuchamt
- ggf. Hausverwaltung / WEG
- Finanzamt
- Bank des Käufers
- Bank des Verkäufers
Alle diese Stellen arbeiten nicht gleichzeitig, sondern nacheinander.
Das bedeutet:
Erst wenn Schritt A erledigt ist, darf Schritt B beginnen.
Das ist kein Stillstand – sondern ein gesetzlich vorgeschriebener Ablauf.
Muss ich jetzt schon etwas tun?
In der Regel: nein.
Nach dem Notartermin gilt:
- nichts eigenständig überweisen
- keine Zahlungen „auf Verdacht“ leisten
- auf offizielle Schreiben warten
Wenn etwas von dir benötigt wird, bekommst du entweder:
- Post vom Notar
- Post von der Bank
- oder eine Information von uns über das Portal
=> Siehe Artikel: Welche Briefe bekomme ich nach dem Notartermin
In unserem Onboarding Termin klären wir den gesamten weiteren Ablauf und erklären dir, was zu tun ist. Wenn du noch keinen Termin für dein Onboarding hast, kontaktiere bitte deinen direkten Berater.
Was kannst du jetzt schon tun?
Wie in unserem Onboarding-Termin besprochen, kannst du in der Wartezeit zwischen Notartermin und Übergang des Eigentums bereits die Verwaltung der Wohnung vorbereiten.
- Mietkonto
Um alle Mieten gebündelt auf einem separaten Konto zu erhalten und einen besseren Überblick zu behalten, kannst du ein separates Konto eröffnen, auf dem du die Mieten empfangen willst. Ob du es machen solltest, hängt dabei ganz von deinen persönlichen Präferenzen ab. Manch einer bevorzugt einfach weiterhin sein Konto zu nutzen und die Mieten wie auch alle anderen Geldbewegungen auf einem Konto zu sehen. Andere bevorzugen die Mieten, wie auch andere die Wohnung betreffende Zahlungen separat zu sehen.
Solltest du im Onboarding Termin noch keine Entscheidung getroffen haben, ob du deine Wohnung / Mieter von einer SEV / Mietverwaltung verwalten lassen möchtest, kannst du dir jetzt noch Gedanken dazu machen. Wir empfehlen grundsätzlich immer zu einer solchen Verwaltung. Auf den ersten Blick wirkt es eventuell nach unnötigen Kosten, doch kann eine Verwaltung in Zukunft viel Stress, Zeit und auch Kosten vermeiden, die entstehen können, wenn man falsche Entscheidungen getroffen hat.
Solltest du dich vorerst gegen eine SEV entschieden haben, kannst du dir auch dann erneut Gedanken machen. Du hast bis zum Übergang der Wohnung an dich dafür noch ein bisschen Bedenkzeit. Hier kann dir auch der Artikel SEV helfen.
Einer der größten und wichtigsten Faktoren für deinen Cashflow sind, neben der Miete, die Steuerersparnisse. Damit du diese voll ausnutzen kannst, solltest du dich am Besten von einem Steuerberater betreuen lassen. Im ersten Augenblick scheint es viel zu kosten, doch kannst du diese Kosten ebenfalls steuerlich absetzen und hast die Kosten durch die Steuerersparnis schnell wieder amortisiert.
Gerade im Immobilienbereich kommt es leider häufiger dazu, dass manche Punkte vom Finanzamt, wenn falsch eingereicht, nicht anerkannt oder zumindest kritisch beäugt werden. Das kann zu Verzögerungen in der Steuererstattung und oder geringeren Steuererstattungen führen, gegen die der Steuerberater argumentieren könnte.
Diese Entscheidungen musst du nicht direkt nach dem Notartermin treffen, allerdings macht es durchaus Sinn, nicht zu lange damit zu warten. Sobald die Kaufpreisfälligkeit ausgelöst ist, die Bank das Darlehen ausbezahlt und damit das Eigentum auf dich überschrieben werden kann, übernimmst du die Verantwortung für die Wohnung.
Du erhältst die Mieten, musst dich um die Anfragen der Mieter kümmern, das Hausgeld bezahlen und abrechnen etc. Ebenso ist das der Zeitpunkt, wo ein Restnutzungsdauergutachten bestellt, ein Lohnsteuerermäßigungsantrag eingereicht und die Steuerersparnisse geltende gemacht werden können.
Damit du auf diese Phase gut vorbereitet bist, solltest du deshalb bis ca. 4 Wochen nach dem Notartermin eine Entscheidung in den Punkten getroffen haben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere, damit alles reibungslos für dich funktioniert.
Sobald du die Entscheidung getroffen hast, melde dich gerne über das Formular.
✅ Kurz zusammengefasst
Nach dem Notartermin:
- läuft fast alles im Hintergrund
- der Notar steuert den Prozess
- Wartezeiten sind normal
du musst noch nichts aktiv tun, solltest aber Vorbereitungen / erste Entscheidungen treffen