...und warum das deinen Cashflow spürbar verändert
Viele Kunden hören nach dem Kauf zum ersten Mal den Begriff „Lohnsteuerermäßigungsantrag“ und denken: „Das klingt kompliziert, betrifft mich das überhaupt?“
Die Antwort ist: Ja – und das ist einer der wichtigsten Hebel, damit du deine Steuerersparnis nicht erst irgendwann später, sondern Monat für Monat direkt spürst.
Was ist der Lohnsteuerermäßigungsantrag überhaupt?
Wenn du angestellt bist, zieht dein Arbeitgeber jeden Monat automatisch Lohnsteuer von deinem Gehalt ab. Das passiert nicht nach deinem „echten“ Jahresergebnis, sondern nach Standardtabellen: Steuerklasse, Einkommen, ggf. Kinderfreibeträge usw.
Wenn du eine vermietete Immobilie hast, entstehen aber oft steuerliche Kosten (z. B. Zinsen, AfA, Verwaltung, nicht umlagefähiges Hausgeld usw.). Diese Kosten reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen. Der Staat erkennt das an – aber normalerweise erst später, wenn du deine Steuererklärung machst.
Der Lohnsteuerermäßigungsantrag sorgt dafür, dass das Finanzamt diese voraussichtlichen Kosten schon während des laufenden Jahres berücksichtigt. Das funktioniert über einen sogenannten Freibetrag, der in deinen elektronischen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) eingetragen wird.
Einfach gesagt:
Das Finanzamt sagt deinem Arbeitgeber: „Dieser Arbeitnehmer wird dieses Jahr voraussichtlich X Euro weniger zu versteuern haben.“
Und dein Arbeitgeber zieht dann jeden Monat weniger Lohnsteuer ab. Ergebnis: mehr Netto auf deinem Konto.
Wie funktioniert das im Alltag – wo & wann sehe ich das?
Sobald der Eintrag eingereicht ist dauert es je nach Finanzamt kürzer oder länger. In der Regel siehst du den Effekt innerhalb von 1-3 Monaten direkt auf deinem Lohnzettel. Dort steht dann typischerweise:
- ein eingetragener Freibetrag (oder eine entsprechende Veränderung)
- und dadurch ein niedrigerer Lohnsteuerabzug
Wichtig: Du bekommst nicht „Geld überwiesen“, sondern du zahlst einfach monatlich weniger Steuern – und behältst dadurch mehr von deinem Gehalt.
Viele Kunden erleben das wie eine Gehaltserhöhung, weil sich das verfügbare Einkommen sofort verändert.
Warum ist das für Kapitalanleger so wichtig?
Weil es den Unterschied macht zwischen:
- „Ich weiß theoretisch, dass ich Steuern spare“
und - „Ich spüre es jeden Monat auf dem Konto“
Dieser Punkt ist für viele psychologisch entscheidend. Erst wenn das Netto steigt, fühlt sich die Kapitalanlage „real“ an.
Und noch wichtiger: Mehr Netto kann man nicht nur für Konsum nutzen, sondern auch strategisch:
- Rücklagen leichter aufbauen
- Liquidität entspannter halten
- schneller wieder kreditfähig sein
- weitere Investments vorbereiten
Viele Kunden schaffen sich damit genau den finanziellen Spielraum, der den Kauf der nächsten Immobilie einfacher macht.
Wer erstellt den Antrag – und wann macht man ihn?
Der Antrag wird in der Regel über den Steuerberater gestellt, weil dafür sauber geschätzt werden muss, welche steuerlichen Effekte im Jahr entstehen.
Viele Menschen hören: „Das geht erst im zweiten Jahr, weil man ja erst echte Zahlen braucht.“
Das stimmt in vielen Fällen – aber man bekommt es häufig schon im ersten Jahr hin, weil die wichtigsten Zahlen bereits aus dem Kauf und aus der Finanzierung abgeleitet werden können:
- Zinsen aus dem Darlehensvertrag
- AfA aus Kaufpreis/ Gebäudewert (ggf. Gutachten)
- Verwaltungskosten (SEV)
- nicht umlagefähiges Hausgeld
- ggf. Sanierungskosten im erlaubten Rahmen
Diese Zahlen bilden die Basis, um den Freibetrag realistisch einzuschätzen.
Was kostet das ungefähr?
Viele Steuerberater rechnen für den Antrag einen separaten Betrag ab. Die typische Größenordnung ist:
- ca. 300 € (je nach Steuerberater/Komplexität)
Wichtig: Auch diese Kosten sind wieder steuerlich absetzbar, weil sie mit der Vermietung zusammenhängen.
Muss ich die Erstattung später „zurückzahlen“?
Eine wichtige Frage, die viele Kunden haben: „Kriege ich jetzt zu viel Netto und muss das später zurückzahlen?“
Grundsätzlich ist der Antrag eine Prognose. Wenn die Prognose gut passt, passiert nichts Negatives. Wenn sie zu optimistisch war (z. B. wenn weniger Kosten als geplant anfallen), kann es sein, dass im Rahmen der Steuererklärung eine kleinere Erstattung herauskommt oder eine Nachzahlung entsteht.
Das ist kein Problem oder „Strafe“, sondern einfach die endgültige Abrechnung. Genau deshalb ist die Steuererklärung trotz Antrag weiterhin nötig (siehe Artikel „Steuererklärung: Warum du sie brauchst, was sie dir bringt und wie der Ablauf ist“).
Querverweise (damit Begriffe nicht offen bleiben)
Wenn du Begriffe in diesem Artikel zum ersten Mal hörst, lies danach kurz diese Artikel:
- AfA & Gutachten (damit du verstehst, warum Abschreibung so stark wirkt)
- Welche Kosten kann ich absetzen? (damit du siehst, was in die Prognose reinfließt)
-
Steuererklärung & EÜR (damit du verstehst, warum am Ende trotzdem abgerechnet wird)
Schritt-für-Schritt: So bekommst du deinen Lohnsteuerermäßigungsantrag sauber umgesetzt
- Unterlagen sammeln: Darlehensdaten (Zinsen), Kaufdaten, Hausgeld, SEV-Kosten, ggf. Sanierungsdaten.
- Steuerberater beauftragen: Hinweis geben, dass du einen Lohnsteuerermäßigungsantrag möchtest.
- Freibetrag eintragen lassen: Steuerberater reicht den Antrag beim Finanzamt ein.
- Lohnzettel prüfen: Ab dem Eintrag wirkt der Freibetrag – du siehst weniger Lohnsteuer und mehr Netto.
Ende des Jahres: Steuererklärung machen, damit endgültig abgerechnet wird.
Gerne vermitteln wir dir einen geeigneten Steuerberater für den Antrag. Folge dafür bitte den Schritten am Ende von diesem Artikel: Steuerberater