Sobald der Kaufpreis beim Verkäufer angekommen ist, beginnen mehrere wichtige Folgeprozesse gleichzeitig. Dieser Zeitpunkt ist der sogenannte Nutzen- & Lastenübergang, was so viel bedeutet wie, dass du ab sofort alle Vorteile der Immobilie (Miete etc.) erhältst, aber auch alle Lasten trägst (Kosten übernehmen musst, die mit der Immobilie zusammenhängen - z.B. Hausgeld).
1. Auszahlung der Eigenprovision
- Eigenprovision wird nach Kaufpreiszahlung ausgezahlt
- häufig innerhalb von ca. 2 Werktagen
Dieses Geld ist in der Regel für die Zahlung der Nebenkosten (Notar, Grundbuchamt) gedacht. Bitte überweise diese Rechnungen direkt, sobald du das Geld dafür erhalten hast.
2. Miete
Du erhältst ab sofort die Mietzahlungen zu deiner Wohnung. Entweder werden Sie direkt von den Mietern an dich überwiesen, noch von dem Verkäufer an dich weitergeleitet (bis die Überweisungen von den Mietern umgestellt wurden), oder über die Mietgarantie an dich ausgezahlt.
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Wenn du eine vermietete Bestands-Immobilie gekauft hast, sie also schon vor deinem Kauf vermietet war, bekommst du die Miete in der Regel innerhalb von einer Woche nach der Kaufpreiszahlung.
Der Verkäufer muss hier basierend darauf, wann der Kaufpreis bezahlt wurde, erst eine Abrechnung erstellen - deshalb kann es teilweise zu Verzögerungen kommen. Bitte informiere uns, solltest du die Miete nicht innerhalb von einer Woche erhalten haben. Die Überweisung der Kaution braucht in der Regel etwas länger, da der Mieter erst schriftlich zustimmen muss, dass die Kaution an dich übergehen darf. Bitte informiere und hier, solltest du Sie innerhalb eines Monats nach Kaufpreiszahlung noch nicht bekommen haben.
Für zukünftige Mietzahlungen sollte zudem nun der Mieter kontaktiert werden um dich als neuen Eigentümer vorzustellen.
=> mit SEV:
Die SEV kontaktiert die / den Mieter, kommuniziert sich als neuen Ansprechpartner und bittet die / den Mieter darum, ab sofort auf dein Konto zu überweisen
=> ohne SEV / selbstverwaltet:
Kontaktiere am Besten schnellstmöglich per Post die / den Mieter und stelle dich als neuen Eigentümer und Ansprechpartner bei Fragen und Problemen vor und bitte darum, ab sofort die Miete auf dein Konto zu überweisen. (Eine Vorlage für einen solchen Brief findest du unter dem Beitrag)
Der Verkäufer informiert den Mieter über den Verkauf, deshalb kommt dieser Brief nicht überraschend - also keine Sorge.
Wenn du eine Immobilie gekauft hast, die vom Verkäufer neu (vmtl. nach Sanierung) vermietet wird, werden die Mietverträge in der Regel direkt auf dein Konto ausgestellt. Die Miete kommt also egal ob durch Mieter oder anfangs noch durch die Mietgarantie auf dein Konto. Wichtig zu wissen! Sollte die Wohnung noch nicht voll vermietet sein (was häufig der Fall ist, da die Vermietung meist erst startet, wenn die Sanierung fertig ist), bekommst du die Mietgarantie immer zum Ende des Monats ausgezahlt.
Allerdings solltest du dich bei den Mietern zusätzlich als neuen Eigentümer / Ansprechpartner vorstellen.
=> mit SEV:
Die SEV kontaktiert die / den Mieter für dich und kommuniziert sich als neuen Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen
=> ohne SEV / selbstverwaltet:
Kontaktiere am Besten schnellstmöglich per Post die / den Mieter und stelle dich als neuen Eigentümer und Ansprechpartner bei Fragen und Problemen vor.
3. Steuer
Sobald der Kaufpreis bezahlt wurde, geht die Immobilie wirtschaftlich auf dich über. Dadurch ist das auch der Zeitpunkt, ab dem du deine Kosten steuerlich geltend machen kannst.
Wenn von dir gewünscht oder in deinem Fall sinnvoll, kann nun das Restnutzungdauergutachten bestellt werden (Wenn es vor Kaufpreiszahlung bestellt wird, kann es dir nicht zugeschrieben werden und ist ungültig). Wenn du dich bereits vorab für das Gutachten entschieden hast, bestellen wir es zu diesem Zeitpunkt automatisch für dich. Ansonsten lass es uns gerne über das Formular wissen.
Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 7 Tagen fertiggestellt. Deshalb ist die Bestellung davon der erste Schritt um deine Steuerersparnisse einzuleiten. Während es erstellt wird, kannst du bereits alle weiteren notwendigen Dokumente sammeln und diese dann mit dem Gutachten gebündelt bei uns einreichen. Hierfür kurz zu dem Artikel Steuerberater springen, dann erfährst du, welche Dokumente benötigt werden.