Was jetzt passiert – und wie du Schritt für Schritt richtig vorgehst
Wenn ein Mieter kündigt oder auszieht, ist das für viele Eigentümer erst einmal verunsichernd.
Fragen wie „Was darf der Mieter?“, „Was muss ich tun?“ oder „Wie schnell muss ich neu vermieten?“ sind völlig normal.
Die gute Nachricht:
Der Ablauf ist klar geregelt, gut planbar – und mit der richtigen Struktur kein Stress-Thema.
1️⃣ Kündigung des Mieters – was ist zuerst wichtig?
Kündigungseingang prüfen
Sobald eine Kündigung eingeht, solltest du prüfen:
- Liegt die Kündigung schriftlich vor?
- Ist sie fristgerecht eingereicht worden?
In der Regel gilt:
- 3 Monate Kündigungsfrist für den Mieter (Prüfe den Mietvertrag, welche Kündigungsfrist bei dir vorliegt)
- Kündigung muss, wenn nicht anders vereinbart, spätestens zum 3. Werktag eines Monats eingehen
Wenn die Kündigung zu spät eingeht, verschiebt sich das Mietende automatisch um einen Monat.
👉 Mit SEV:
Die SEV prüft die Kündigung für dich und informiert dich über das weitere Vorgehen.
👉 Ohne SEV:
Bei Unsicherheit lieber kurz Rücksprache halten, bevor etwas bestätigt wird.
2️⃣ Kündigungsfrist sinnvoll nutzen (wichtiger Punkt!)
Viele Eigentümer denken:
„Der Mieter kündigt – jetzt warte ich ab.“
Das ist nicht optimal.
Die Kündigungsfrist ist keine Leerstandszeit, sondern eine Planungsphase.
Mögliche Optionen während der Kündigungsfrist
Option 1: Mieter findet selbst einen Nachmieter
Oft möchte der Mieter:
- früher ausziehen
- keine doppelte Miete zahlen
Du kannst dem Mieter anbieten:
„Wenn du einen geeigneten Nachmieter vorschlägst und dieser passt, können wir über einen früheren Auszug sprechen.“
Wichtig:
- Bonität prüfen
- Unterlagen sauber einreichen lassen
- keine Zusage ohne Prüfung
Das kann:
- Leerstand vermeiden
- Zeit sparen
- für beide Seiten fair sein
Option 2: Neuvermietung organisieren
Wenn kein Nachmieter gestellt wird, gibt es drei Wege:
a) Über die SEV
Viele SEVs bieten Neuvermietung an oder unterstützen dabei.
b) Über uns / externen Dienstleister
Typisch sind hier:
- ca. 2 Nettokaltmieten als Vermittlungsgebühr
c) Selbst vermieten
Dann gilt:
- sofort inserieren
- keine Zeit verlieren
Geeignete Portale sind z. B.:
- ImmobilienScout
- Immowelt
- WG-Gesucht (bei WGs)
3️⃣ Wie lange darf eine Wohnung leer stehen?
Ein kurzer Leerstand ist völlig normal und unproblematisch.
In der Regel:
- einige Wochen bis wenige Monate sind kein Problem
- insbesondere bei Neuvermietung oder Renovierung
Wichtig ist:
- erkennbare Vermietungsabsicht
- keine dauerhafte Nichtvermietung ohne Grund
👉 Auch hier hilft eine SEV enorm.
4️⃣ Wohnungsabnahme – einer der wichtigsten Schritte
Die Wohnungsabnahme bei neuen Mietern ist entscheidend für Kaution, Schäden und spätere Diskussionen.
Was bei der Abnahme passiert
- Zustand der Wohnung wird geprüft
- Schäden werden festgehalten
- Zählerstände werden dokumentiert
- Schlüssel werden gezählt
- ein Übergabeprotokoll wird erstellt
📄 Unbedingt nutzen: Wohnungsübergabeprotokoll (Anhang unter dem Artikel)
Wichtige Hinweise zur Abnahme
- Wenn möglich vor Ort durchführen
- Fotos allein reichen oft nicht aus
- nichts unter Zeitdruck unterschreiben
- Schäden sachlich dokumentieren
👉 Mit SEV:
Die SEV übernimmt die Abnahme vollständig.
5️⃣ Kaution – wann und wie zurückzahlen?
Die Kaution darf nicht sofort vollständig ausgezahlt werden.
Du darfst die Kaution einbehalten, um zu prüfen:
- ob Schäden vorliegen
- ob noch Nebenkostenabrechnungen offen sind
Typischer Ablauf
- ein Teil der Kaution kann zeitnah zurückgezahlt werden
- ein angemessener Rest wird einbehalten
- endgültige Abrechnung erfolgt nach Klärung aller Punkte
👉 Details findest du im Artikel „Mietkaution“.
6️⃣ Nebenkosten nach dem Auszug
Auch nach dem Auszug besteht ein Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung.
In der Praxis gibt es zwei Varianten:
Variante 1: Abrechnung mit Jahresabrechnung (Standard)
- Abrechnung erfolgt nach Jahresende
- Kosten werden anteilig auf die Mietdauer umgelegt
- ggf. Guthaben wird ausgezahlt
Das ist der Regelfall.
Variante 2: Sofortabrechnung (Sonderfall)
- Nur möglich, wenn im Mietvertrag vereinbart
- Oft mit zusätzlichen Kosten verbunden
- Hausverwaltung muss gesondert abrechnen
👉 Verweis auf den Artikel „Nebenkostenabrechnung“.
7️⃣ Nach dem Auszug: Neuvermietung & Übergang
Nach:
- Abnahme
- Schlüsselrückgabe
- Klärung der Kaution
kann die Wohnung:
- direkt neu vermietet
- oder ggf. vorbereitet (Renovierung / Möblierung) werden
Ganz wichtig zum Schluss
Ein Mieterwechsel ist:
- nichts Ungewöhnliches
- kein Drama
- gut planbar
Mit Struktur, Dokumentation und – wenn vorhanden – einer SEV ist das Thema sehr gut beherrschbar.
Wenn du unsicher bist:
- ob die Kündigung korrekt ist
- wie du reagieren sollst
- oder welche Option für dich sinnvoll ist
👉 Melde dich über das Formular – wir helfen dir bei der Einordnung und den nächsten Schritten.