Viele Käufer sind zunächst verunsichert, wenn sie im Darlehensvertrag oder in Zusatzdokumenten Formulierungen lesen wie:
- „Einverständniserklärung zur Besichtigung“
- „Vollmacht zur Objektprüfung“
- „Besichtigungsrecht der Bank oder eines Beauftragten“
Das klingt im ersten Moment oft so, als würde die Bank später über die Wohnung bestimmen oder jederzeit unangekündigt erscheinen dürfen.
Das ist nicht der Fall.
Warum diese Klauseln überhaupt existieren
Für die Bank ist die Immobilie die Sicherheit für das Darlehen.
Das bedeutet:
- Die Bank leiht dir teilweise mehrere hunderttausend Euro
- Als Gegenleistung dient die Immobilie als Absicherung
Deshalb muss die Bank – zumindest theoretisch – prüfen können:
- existiert diese Immobilie wirklich?
- entspricht sie ungefähr dem Objekt, das finanziert wurde?
- stimmt der Zustand mit den Angaben überein?
Genau dafür dienen diese Vollmachten und Einwilligungen.
Was das konkret bedeutet
In der Praxis heißt das:
Die Bank möchte ein einziges Mal prüfen lassen,
ob die Immobilie existiert und dem entspricht, was in den Unterlagen angegeben wurde.
Es geht dabei nicht um:
- regelmäßige Kontrollen
- unangekündigte Besuche
- Eingriffe in deine Vermietung
- Einfluss auf deine Nutzung
Es handelt sich um einen reinen Routinebesuch durch einen Gutachter oder Beauftragten der Bank.
Wie läuft eine solche Besichtigung normalerweise ab?
Der Gutachter meldet sich zunächst per Mail oder telefonisch bei dir und kündigt an, dass er den Auftrag hat, die Immobilie einmal zu besichtigen.
Wenn die Wohnung bereits vermietet ist, kann ein Besichtigungstermin bequem mit den Mietern abgestimmt werden. Wenn du bereits eine aktive SEV (Mietverwaltung) hast, kannst du dich einfach an Sie wenden, damit diese einen passenden Termin mit den Mietern abstimmen. Wenn du per Mail kontaktiert wurdest, kannst du auch einfach die Mail des Gutachters an die SEV weitergeben oder auch die Telefonnummer, sodass diese den Termin abstimmen können.
Sollte die Wohnung bereits vermietet sein, du sie allerdings selbst verwaltest, kannst du einfach am besten den zuverlässigsten Mieter anschreiben oder anrufen und einen passenden Termin mit ihm abstimmen.
Sollte die Wohnung noch nicht vermietet sein, kann der Verkäufer sich um eine Besichtigung kümmern. Das kann der Fall sein, wenn die Besichtigung z.B. bereits angefragt wird, während sie noch saniert wird. Dann stimmt der Verkäufer den Termin mit dem Handwerker ab, oder wenn die Wohnung bereits saniert ist, aber noch nicht vermietet wurde und aktuell noch die Mietgarantie läuft. Dann kümmert sich der Verkäufer ebenfalls um einen passenden Termin, bei dem er oder ein Vertreter anwesend sind, um den Gutachter in die Wohnung zu lassen. Schreibe uns dazu am besten, indem du ein Ticket bei uns löst, dann kümmern wir uns um alles weitere. Beachte dabei bitte alle Infos (Kontaktdaten, wie du kontaktiert wurdest, wie schnell der Gutachter besichtigen möchte, etc.), die wir benötigen können oder die uns weiterhelfen, in das Ticket einzufügen.
Der Gutachter prüft bei einer solchen Besichtigung zum Beispiel folgendes:
- Adresse und Lage
- Grundriss
- groben Zustand
- Übereinstimmung mit den Unterlagen
Eine Bewertung im Detail oder eine zweite Prüfung findet in der Regel nicht statt. Die Finanzierung ist hier nicht riskiert, also keine Sorge 🙂
Muss ich dieser Vollmacht zustimmen?
Ja – in aller Regel schon.
Diese Einwilligung ist:
- branchenüblich
- Standardbestandteil von Immobilienfinanzierungen
- keine Sonderregelung
- keine Einschränkung deiner Eigentümerrechte
Ohne diese Zustimmung kann die Bank den Kredit meist nicht final auszahlen.
Wichtig zu wissen
Diese Vollmacht bedeutet nicht, dass:
- regelmäßig jemand kommt
- du jederzeit Besuch akzeptieren musst
- die Bank Entscheidungen trifft
- du eingeschränkt wirst
Sie dient ausschließlich der einmaligen Objektprüfung.
Kurz & beruhigend zusammengefasst
Eine Besichtigungsvollmacht ist bei Immobilienkrediten vollkommen üblich.
Die Bank kommt – wenn überhaupt – nur einmal.
Der Besuch ist angekündigt und organisiert.
Danach spielt dieses Thema in der Regel keine Rolle mehr.
Schritt-für-Schritt: Wenn dich die Klausel verunsichert
- Prüfe, ob im Text steht, dass die Besichtigung „bei Bedarf“ oder „zur Wertermittlung“ erfolgt.
- Wenn du unsicher bist, fotografiere die betreffende Seite.
- Lade sie im Supportportal hoch oder schicke sie uns zu.
- Wir sagen dir genau, ob es sich um eine Standardklausel handelt (in 99 % der Fälle: ja).
- Danach kannst du beruhigt unterschreiben, damit der Prozess nicht verzögert wird.