Was sind WEG-Beschlüsse?
In der Eigentümerversammlung beschließen die Eigentümer gemeinsam Themen wie:
- Instandhaltungen
- Sanierungen
- Wirtschaftsplan
- Rücklagenhöhe
- Verwalter
Diese Entscheidungen nennt man Beschlüsse.
Kann ich gegen einen Beschluss widersprechen?
Ja – grundsätzlich ist das möglich.
Ein Beschluss kann angefochten werden, wenn er:
- gesetzeswidrig ist
- formale Fehler enthält
- einzelne Eigentümer unangemessen benachteiligt
Die Anfechtung muss innerhalb einer gesetzlichen Frist erfolgen.
In der Praxis werden Beschlüsse aber meist gemeinsam getragen, da alle Eigentümer ähnliche Interessen haben.
Was ist ein Umlaufbeschluss?
Ein Umlaufbeschluss ist eine Entscheidung ohne Eigentümerversammlung.
Typisch bei:
- dringenden Reparaturen
- formalen Themen
- zeitkritischen Maßnahmen
Die Eigentümer stimmen schriftlich oder digital ab.