Die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)-Verwaltung ist die organisatorische und kaufmännische Verwaltung des gesamten Gebäudes, also des sogenannten Gemeinschaftseigentums.
Während du als Eigentümer für deine eigene Wohnung zuständig bist, kümmert sich die WEG-Verwaltung um alles, was alle Eigentümer gemeinsam betrifft.
Typische Aufgaben einer WEG-Verwaltung sind zum Beispiel:
- Verwaltung des Hausgeldes
- Erstellung des Wirtschaftsplans
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Organisation der Eigentümerversammlung (ETV)
- Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümer
- Beauftragung von Handwerkern für Gemeinschaftseigentum
Die WEG-Verwaltung ist damit sozusagen die zentrale Koordinationsstelle für das Gebäude.
Ab wann braucht eine WEG eine professionelle Verwaltung?
Rechtlich gesehen gilt:
- Eine WEG kann, muss aber nicht zwingend eine externe WEG-Verwaltung haben
- Eine feste gesetzliche Grenze wie z.B. „ab 3 Eigentümern“ gibt es nicht
In der Praxis ist es aber so:
- Bei 2 Eigentümern ist Selbstverwaltung manchmal noch möglich
- Ab 3 oder mehr Eigentümern wird der Aufwand deutlich höher
Deshalb wird in der Praxis bei den meisten Gebäuden eine externe WEG-Verwaltung eingesetzt, weil:
- Abrechnungen erstellt werden müssen
- Geld verwaltet wird
- Beschlüsse rechtssicher umgesetzt werden müssen
Nicht, weil man es gesetzlich immer muss –
sondern weil es ohne Verwaltung oft nicht sinnvoll oder praktikabel ist.
Ist man verpflichtet, eine WEG-Verwaltung zu organisieren?
Eine Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, handlungsfähig zu sein.
Das bedeutet:
- Hausgeld muss verwaltet werden
- Rechnungen müssen bezahlt werden
- Abrechnungen müssen erstellt werden
- Beschlüsse müssen umgesetzt werden
Ob das durch:
- eine externe WEG-Verwaltung
- oder durch Selbstverwaltung der Eigentümer
geschieht, entscheidet die Eigentümergemeinschaft.
In der Praxis heißt das:
Wenn die Eigentümer diese Aufgaben nicht selbst zuverlässig leisten können oder wollen, muss eine WEG-Verwaltung bestellt werden.
Was bedeutet das für dich als Eigentümer?
In den allermeisten Fällen gilt:
- Die WEG hat bereits eine Verwaltung
- oder es wird zeitnah eine bestellt
Du musst:
- dich nicht selbst um Abrechnungen kümmern
- keine Versammlungen organisieren
- keine Handwerker für das Gemeinschaftseigentum koordinieren
Die WEG-Verwaltung nimmt dir diese Aufgaben ab.
WEG-Verwaltung ≠ SEV (Mietverwaltung)
Wichtig zur Einordnung:
- WEG-Verwaltung: kümmert sich um das Gebäude
- SEV / Mietverwaltung: kümmert sich um deine Wohnung und den Mieter
Beides sind unterschiedliche Aufgabenbereiche.
Beruhigend zu wissen
Eine WEG-Verwaltung ist:
- Standard
- Alltag
- und sorgt für klare Abläufe im Gebäude
Für dich als Kapitalanleger bedeutet das:
- weniger Aufwand
- mehr Struktur
- weniger Abstimmung mit anderen Eigentümern