Ein Schaden in der Wohnung ist immer erst einmal unangenehm. Gerade wenn die Immobilie frisch gekauft oder gerade saniert wurde, entsteht schnell Unsicherheit. Viele Eigentümer erschrecken sich und denken sofort:
- „Das darf doch jetzt nicht schon kaputt sein.“
- „Wer zahlt das jetzt?“
- „War das ein Fehler beim Kauf?“
Diese Gedanken sind völlig normal.
Wichtig ist aber vor allem eines zu wissen:
Du bist mit einem Schaden nicht allein.
Wir unterstützen dich bei der Klärung und helfen dabei, eine Lösung zu finden. In der Praxis zeigt sich sehr häufig, dass es für Schäden einen klaren Verantwortlichen gibt – und diese Partei übernimmt dann in der Regel auch die Kosten.
Ein Schaden bedeutet also nicht automatisch, dass du selbst zahlen musst.
Wichtig vorab, wenn der Schaden einen akuten Notfall darstellt, bitte kurz in diesen Artikel schauen: "Notfall in der Wohnung: Was du sofort tun solltest (Wasser, Strom, Heizung, Gas, Tür/Schloss)"
Warum Schäden nicht vorschnell bewertet werden sollten
In Mehrfamilienhäusern können Schäden viele unterschiedliche Ursachen haben. Häufig sieht man zunächst nur das Ergebnis – zum Beispiel einen Riss, eine feuchte Stelle oder einen Defekt – nicht aber die eigentliche Ursache.
Ein Schaden kann entstehen durch:
- Nutzung oder Fehlverhalten eines Mieters
- Arbeiten in einer anderen Wohnung
- Leitungen oder Bauteile im Gemeinschaftseigentum
- Bau- oder Montagefehler
- natürliche Materialbewegungen
- äußere Einwirkungen
Viele dieser Ursachen lassen sich von außen nicht erkennen.
Deshalb ist es wichtig, Schäden nicht sofort einer Partei zuzuordnen, sondern zunächst sachlich zu prüfen, wo sie tatsächlich entstanden sind.
Wer ist zuständig? – Die wichtigste Grundregel
Bei jedem Schaden gibt es eine zentrale Frage:
Wo liegt die Ursache des Schadens?
Nicht entscheidend ist, wo der Schaden sichtbar wird, sondern wo er entstanden ist.
Von dieser Ursache hängt ab, wer verantwortlich ist und wer die Kosten übernimmt.
Die häufigsten Zuständigkeiten
Der Mieter
Der Mieter ist zuständig, wenn der Schaden durch Nutzung oder Fehlverhalten entstanden ist, zum Beispiel:
- Beschädigungen
- unsachgemäße Nutzung
- falsches Lüften oder Heizen
- Fahrlässigkeit
In diesen Fällen greift meist die private Haftpflichtversicherung des Mieters.
Ein anderer Bewohner im Haus
Sehr häufig entstehen Schäden durch andere Wohnungen, zum Beispiel:
- Wasserschäden aus der Wohnung darüber
- defekte Geräte eines Nachbarn
- Bau- oder Sanierungsarbeiten in anderen Einheiten
Ein typisches Beispiel:
In der Wohnung über deiner wird saniert.
Durch Erschütterungen entstehen feine Risse im Putz deiner Wohnung.
Das ist ärgerlich, aber kein Fehler deiner Wohnung und kein Mangel der Sanierung.
Die Ursache liegt bei den Arbeiten eines anderen Eigentümers – dieser ist dann auch zuständig.
Die WEG oder deren Versicherung
Liegt die Ursache im Gemeinschaftseigentum, ist die Eigentümergemeinschaft zuständig.
Das betrifft unter anderem:
- Steigleitungen
- Heizungsanlagen
- Dach
- Fassade
- zentrale Rohrsysteme
In solchen Fällen erfolgt die Regulierung häufig über die Gebäudeversicherung.
Der Verkäufer oder Bauträger
Wenn nachweislich ein Bau- oder Montagefehler vorliegt, der bereits bei Übergabe vorhanden war, greift die Gewährleistung.
Auch hier unterstützen wir bei der Prüfung und Kommunikation.