Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer oder Bauträger für Mängel haftet, deren Ursache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Entscheidend ist dabei nicht, wann ein Schaden entdeckt wird, sondern wann der Fehler entstanden ist.
Ein Mangel kann also auch Wochen oder Monate später sichtbar werden und trotzdem unter die Gewährleistung fallen – aber nur dann, wenn die Ursache bereits bei Übergabe bestand.
Wann ein Schaden unter die Gewährleistung fallen kann
Ein Gewährleistungsfall liegt zum Beispiel vor, wenn:
- ein handwerklicher Montagefehler gemacht wurde
- Materialien falsch verbaut wurden
- Abdichtungen nicht fachgerecht ausgeführt wurden
- technische Anlagen fehlerhaft installiert wurden
In diesen Fällen ist der Verkäufer oder Bauträger grundsätzlich verpflichtet, den Mangel zu beheben – sofern sich der Schaden innerhalb der Gewährleistungsfrist befindet.
Wann ein Schaden nicht unter die Gewährleistung fällt
Ein Schaden fällt nicht unter Gewährleistung, wenn er erst nachträglich entstanden ist, zum Beispiel durch:
- normale Abnutzung
- Nutzung durch den Mieter
- Schäden durch andere Bewohner
- Bauarbeiten in anderen Wohnungen
- äußere Einwirkungen
- Alterungsprozesse von Materialien
Das bedeutet jedoch nicht, dass du den Schaden selbst bezahlen musst.
Es bedeutet lediglich, dass eine andere Partei zuständig ist.